TeilnahmebedingungenNutzungsbedingungen – Wir im Sauerland

Nutzungsbedingungen der Spendenplattform „Wir im Sauerland“

  • Allgemeines

    • Anbieter und Akzeptanz der Nutzungsbedingungen

      Veranstalter und Betreiber der Spenden- und Sponsoringplattform „Wir im Sauerland“ ist die Sparkasse Mitten im Sauerland (nachfolgend „Sparkasse“). Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Bedingungen die technische Möglichkeit zur Nutzung der Plattform unentgeltlich zur Verfügung.

      Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Nutzer und die sogenannten „Projektträger“ mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen vollumfänglich einverstanden.

    • Gesellschaftliches Engagement

      Neben ihrer Tätigkeit als Finanzdienstleisterin für die Menschen, Unternehmen und Institutionen engagiert sich die Sparkasse seit vielen Jahren in der Förderung gemeinnütziger, oftmals ehrenamtlicher Projekte in ihrem Geschäftsgebiet. Mit der Spenden- und Sponsoringplattform unterstützt sie, im Bewusstsein ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, gezielt förderwürdige Vereine und Organisationen und stärkt somit nachhaltig das gesellschaftliche Engagement für ein lebenswertes Sauerland.

    • Ziel der Plattform

      Die von der Sparkasse bereitgestellten Spendenmittel werden im Rahmen unterschiedlicher Aktionen an förderwürdige Projektträger im Geschäftsgebiet der Sparkasse verteilt. Über die Plattform können Sparkassenkundinnen und -kunden, Organisationen, Vereine sowie Bürgerinnen und Bürger Projekte in der Region vorschlagen – beispielsweise im Sport-, Kultur-, Gesellschafts-, Bildungs- oder Sozialbereich.

    • Informationen zu Aktionen

      Über Aktionszeiträume, Themenschwerpunkte und etwaige Sonderregelungen informiert die Sparkasse auf der Plattform und über Social Media.

  • Formen der Förderung

    • Spenden (Zuwendungen)

      Mit Spenden sind keine Gegenleistungen des Empfängers verbunden. Sie sind freiwillige Zuwendungen für einen gemeinnützigen, kulturellen, religiösen, wissenschaftlichen Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO). Antragsteller müssen als gemeinnützig anerkannt sein. Dieser Nachweis wird über den Freistellungsbescheid bzw. die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid (Ausstellungsdatum nicht älter als 5 Jahre), ggf. auch über Bescheinigung nach § 60a Abs. 1 AO (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Jahre) erbracht. Sofern es sich beim Antragsteller um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, ist der Nachweis nicht erforderlich. Im Anschluss an die Förderung stellt der Antragsteller eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) aus.

    • Zweckertrag aus der Sparlotterie der Sparkassen

      Mit dem Erwerb eines Sparloses sind für die Losinhaber nicht nur Gewinnchancen verbunden. 25% aus den Loseinnahmen werden als Reinertrag für gemeinnützige Zwecke oder sonstige förderungswürdige Zwecke zur Verfügung gestellt. Zuwendungen aus dem Zweckertrag der Sparlotterie stellen eine besondere Förderform der Sparkasse dar. Sie werden für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet. Die Vergabe erfolgt an örtliche Empfänger, die eine steuerunschädliche Spendenbescheinigung (mildtätige, soziale, kulturelle Zwecke) ausstellen dürfen. Auch Initiativen und nicht eingetragene Vereine können Zuwendungsempfänger sein, sofern der Zweck die Vergabevorgaben erfüllt.

    • Sponsoring

      Das Sponsoring der Sparkasse Mitten im Sauerland hat einen werblichen Charakter. Über die Bereitstellung von Werbe- und Repräsentationsmöglichkeiten unterstreicht die Sparkasse ihr regionales Engagement und präsentiert sich als leistungsfähiges heimisches Kreditinstitut. Dazu erhält sie für ihre finanzielle Zuwendung eine vereinbarte Gegenleistung.

    • Wahl des Fördertopfes

      Aus welchem Fördertopf die Mittel für zugesagte Förderungen kommen, entscheidet die Sparkasse Mitten im Sauerland.

  • Teilnahmebedingungen

    • Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschlusskriterien

      Bewerben um Spendenmittel dürfen sich Projektträger, die:

      • einen aktuellen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts zum Nachweis der Gemeinnützigkeit vorlegen;
      • eine Zuwendungsbestätigung ausstellen dürfen;
      • im Geschäftsgebiet der Sparkasse Mitten im Sauerland angesiedelt sind und die Spende dort einsetzen.
      • Für eine Förderung aus Mitteln des Zweckertrages der Sparlotterie der Sparkassen gelten ergänzende Bestimmungen zur Förderfähigkeit, deren Vorliegen von der Sparkasse geprüft wird.

      Der Projektträger benennt als Verantwortlichen einen volljährigen und in jeder Hinsicht vertretungsberechtigten Ansprechpartner.

      Projektträger, die direkt oder indirekt parteipolitisch ausgerichtet sind, parteinahe Organisationen begünstigen und/oder durch Inhalte Gewalt, Rassismus oder Diskriminierung fördern bzw. deren Unterstützung der Reputation der Sparkasse schaden könnte, werden nicht unterstützt. Falschangaben führen zum Ausschluss.

      Die Teilnahme über Dritte, z. B. durch Agenturen, ist ausgeschlossen. Die Sparkasse behält sich das Recht vor, einzelne Projekte ohne Angabe von Gründen auszuschließen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

      Gefördert werden grundsätzlich nur Projekte, die sich bei Bewerbung noch nicht in Umsetzung befinden und nicht bereits gefördert wurden oder werden. Es darf pro Jahr und Projektträger nur ein Projekt vorgeschlagen werden. Die Projektbeschreibung muss konkret und nachvollziehbar sein. Die Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.

  • Haftung

    Jegliche Haftung der Sparkasse ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Dies gilt nicht, soweit die Sparkasse im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Sparkasse haftet nicht für technische Störungen im Zusammenhang mit der Plattform, z.B. bei Systemausfällen, nicht Verfügbarkeit der Plattform oder der Datenübertragung. Sie übernimmt auch keine Haftung im Zusammenhang mit von ihr geförderten Projekten. Der Nutzer versichert mit der Einreichung, dass die eingereichten Unterlagen, insbesondere Bilder, nicht die Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits- oder Urheberrechte, verletzen. Er stellt die Sparkasse von Ansprüchen von dritter Seite und den mit der Abwehr von Ansprüchen verbundenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.

  • Datenschutz

    Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der DS-GVO. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich. Nähere Informationen werden auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Durch die Teilnahme erklären Nutzer bzw. Projektträger ihr Einverständnis mit der Speicherung und Veröffentlichung von gewonnen Informationen anlässlich der Aktion.

  • Sonstiges

    Es gilt ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht. Gerichtsstand ist, sofern zulässig vereinbar, der Sitz der Sparkasse. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

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